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Sechs deutsche Wirecard-Tochtergesellschaften werden zur Fortführung des Geschäftsbetriebs unter den Schutz des Insolvenzverfahrens gestellt

Dr. jur. Michael Jaffé als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

2. Juli 2020

Die Wirecard Technologies GmbH, die Wirecard Issuing Technologies GmbH, die Wirecard Service Technologies GmbH, die Wirecard Acceptance Technologies GmbH, die Wirecard Sales International Holding GmbH und die Wirecard Global Sales GmbH haben jeweils beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Bei den Gesellschaften handelt es sich um unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Wirecard AG, über deren Vermögen am 29. Juni 2020 ein vorläufiges Insolvenzverfahren mit Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter als vorläufigem Insolvenzverwalter angeordnet wurde. Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 02. Juli 2020 Dr. jur. Michael Jaffé auch als vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der sechs Tochtergesellschaften eingesetzt.

Ziel der Insolvenzanträge ist es, diese Gesellschaften unter den Schutz eines Insolvenzverfahrens zu stellen und nach Möglichkeit fortzuführen, da sie im Konzern Dienstleistungen an andere Gesellschaften erbringen. Es kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass auch Insolvenzanträge für weitere Tochtergesellschaften der Wirecard Gruppe gestellt werden müssen, um diese Gesellschaften zu stabilisieren.

Die Wirecard Bank AG ist nicht insolvent, Auszahlungen an Händler und Kunden der Wirecard Bank werden ohne Einschränkungen ausgeführt.

Die Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahren für die sechs genannten Gesellschaften ermöglicht nun auch die Vorfinanzierung des Insolvenzgelds für die dort beschäftigen insgesamt 1.270 Mitarbeiter. Für die rund 250 Mitarbeiter der Wirecard AG ist die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes auf den Weg gebracht worden. Die Agentur für Arbeit hat bereits ihre Zustimmung dazu erteilt. Damit sind die Lohn- und Gehaltszahlungen für die drei Monate Juni bis August gesichert. Gegenwärtig wird die Auszahlung der vorfinanzierten Junivergütungen unter Hochdruck vorbereitet. Voraussichtlich werden die Mitarbeiter im Laufe der kommenden Woche die Auszahlungen erhalten.

Medienkontakt für den Insolvenzverwalter:
Sebastian Brunner
Tel.: +49175/5604673

E-Mail: sebastian.brunner@brunner-communications.de

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Wirecard AG: Zahlreiche Interessenten weltweit für Erwerb von Geschäftsbereichen

Internationaler Investorenprozess gestartet

30. Juni 2020
  • Gläubigerausschuss bestätigt Dr. jur. Michael Jaffé einstimmig als vorläufigen Insolvenzverwalter der Wirecard AG

Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 29. Juni 2020 im vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt. In seiner konstituierenden Sitzung bestätigte der vorläufige Gläubigerausschuss heute einstimmig Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter als vorläufigen Insolvenzverwalter. Der ebenfalls am 29. Juni 2020 vom Amtsgericht München eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter erstattete in der mehrstündigen Sitzung einen ersten Bericht. Demnach haben sich bereits zahlreiche Interessenten weltweit für den Erwerb von Geschäftsbereichen gemeldet.

Der vorläufige Gläubigerausschuss gab daraufhin grünes Licht für einen internationalen Investorenprozess unter Einschaltung von Investmentbanken. Vordringlichstes Ziel im vorläufigen Insolvenzverfahren ist es, den Geschäftsbetrieb der Konzerngesellschaften zu stabilisieren. Dies gilt sowohl für die Abwicklung von Kreditkartenzahlungen als auch für die weiteren Geschäftsbereiche, die unabhängig davon zu sehen sind. Dazu werden intensive Gespräche mit Kunden, Handelspartnern und den Kreditkartenorganisationen geführt. Es kann jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard Gruppe gestellt werden müssen mit dem Ziel, diese Gesellschaften unter den Schutz eines Insolvenzverfahrens zu stellen und nach Möglichkeit fortzuführen.

Die Wirecard Bank AG ist weiterhin nicht insolvent, Auszahlungen an Händler und Kunden der Wirecard Bank werden ohne Einschränkungen ausgeführt. Die britische Finanzmarktaufsicht (Financial Conduct Authority, FCA) hat die zunächst nach dem Insolvenzantrag der Wirecard AG verhängten Restriktionen gegen die Tochtergesellschaft Wirecard Card Solutions Ltd. mit Wirkung von 30. Juni 2020 frühmorgens wieder aufgehoben. Damit sind mehrere Hunderttausend Konten wieder für die Abwicklung von Zahlungen frei gegeben. Kunden können ihre darauf bezogenen (Kredit)-Karten wieder wie gewohnt nutzen.

Mit den Aufsehern der weiteren lizensierten Einheiten im Ausland stehen die entsprechenden Einheiten bzw. die Wirecard AG in engem Kontakt, ebenfalls mit dem Ziel einer Fortführung der Geschäfte unter gleichzeitiger Absicherung der Kunden.

Parallel dazu wird nunmehr die Suche nach Investoren für die Kernaktivitäten der Wirecard AG, aber auch die davon unabhängigen Geschäftsbereiche der Tochtergesellschaften intensiviert. Dazu soll ein von der Muttergesellschaft konzertierter, strukturierter Transaktionsprozess unter Einschaltung auf verschiedene Bereiche spezialisierter Investmentbanken durchgeführt werden. „Es haben sich bereits eine Vielzahl von Investoren aus aller Welt gemeldet, die Interesse am Erwerb des Kerngeschäfts beziehungsweise der davon unabhängigen und eigenständig erfolgreich am Markt agierenden Geschäftsbereiche haben“, so der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé.

Darüber hinaus wird auch die Aufklärung der Krisenursachen, die Analyse und Verifizierung von Zahlungsströmen und Datenmaterial mit Hochdruck vorangetrieben.

Medienkontakt für den Insolvenzverwalter:
Sebastian Brunner
Tel.: +49175/5604673

E-Mail: sebastian.brunner@brunner-communications.de

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Die Wirecard AG informiert Kunden und Partner zum laufenden Geschäftsbetrieb

27. Juni 2020

Wie am Donnerstag, den 25. Juni 2020 bekannt gegeben, hat der Vorstand der Wirecard AG für die Wirecard AG beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Mit der Stellung des Insolvenzantrags wird das Geschäft der Wirecard fortgesetzt. Der Vorstand ist der Meinung, dass eine Fortführung im besten Interesse der Gläubiger ist.

Das Gericht hat in einem ersten Schritt den Münchener Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé als Sachverständigen beauftragt. Die Prüfung, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, dauert an. Der Vorstand der Wirecard AG rechnet damit, dass kurzfristig ein vorläufiger Insolvenzverwalter für die Wirecard AG bestellt wird.

Der Geschäftsbetrieb der Konzerngesellschaften (https://www.wirecard.com) inklusive der lizenzierten Einheiten wird aktuell fortgesetzt. Die Konzernmutter erbringt einige zentrale Funktionen für die Tochtergesellschaften. Wie vorher berichtet, wird laufend geprüft, ob auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard Gruppe gestellt werden müssen. Konzerngesellschaften mit Ausnahme einer kleinen Entwicklungsniederlassung haben derzeit keine Insolvenzanträge gestellt.

Die Wirecard Bank ist aktuell nicht Teil des Insolvenzverfahrens. Der Zahlungsverkehr der Wirecard Bank ist nicht betroffen. Auszahlungen an Händler der Wirecard Bank werden weiterhin ohne Einschränkungen ausgeführt. Weitere Informationen zur Wirecard Bank AG finden Sie unter www.wirecardbank.de. Mit den Aufsehern der weiteren lizenzierten Einheiten stehen die entsprechenden Einheiten bzw. die Wirecard AG in engem Kontakt. Darüber hinaus sind wir im stetigen Austausch mit den Kreditkartenorganisationen.

Die Wirecard Card Solutions Limited mit Sitz in Newcastle, UK, hat, aufgrund einer Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde, Financial Conduct Authority, ihre Geschäfte unterbrochen. Das Unternehmen hat Maßnahmen mit den Behörden diskutiert. Die vorgenommenen Maßnahmen werden es hoffentlich ermöglichen, den Betrieb fortzusetzen.

Das in Frage gestellte TPA Geschäft wird weiterhin geprüft. Der neu eingesetzte CEO der Wirecard AG, James H. Freis, Jr., hat sofort mit Amtsantritt einen neuen Ansatz zur Aufklärung der bekannten Vorwürfe eingeleitet. Neben anderen Maßnahmen wurden einige neue Beraterfirmen beauftragt, um die Neutralität und insbesondere Unabhängigkeit von den früheren Vorständen der Wirecard AG zu gewährleisten. Die Aufklärung der bekannten Vorwürfe wird selbstverständlich auch nach Einreichung des Insolvenzantrags fortgeführt.