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Wirecard AG: Sonderuntersuchung von KPMG

12. März 2020

12.03.2020 / 23:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat die Wirecard AG darüber informiert, dass die Sonderuntersuchung in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Wirecard AG in Indien und Singapur sowie den Geschäftsbereich Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending weitestgehend abgeschlossen ist. Diese Teile des Audits haben in diesen Untersuchungsgebieten aus heutiger Sicht keine substanziellen Feststellungen ergeben, die zu Korrekturbedarf für die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 führen würden. Die Untersuchung des Dritt-Partnergeschäfts (TPA) dauert noch an und wird voraussichtlich bis spätestens zum 22. April 2020 abgeschlossen werden. Die umfassende Einsichtnahme in relevante Unterlagen auch externer Gesellschaften sowie Corona-Virus bedingte Reiserestriktionen machen den verlängerten Zeitrahmen erforderlich. Der Vorstand der Wirecard AG hat dementsprechend heute beschlossen, die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Bilanzpressekonferenz (bisher 8. April 2020) auf den 30. April 2020 zu verlegen.

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12.03.2020 CET/CEST
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